Einreichung des Projektentwurfes

Ab 1. 10. 2007 können Sie die ausgefüllten Formulare für den Projektentwurf an die e-mail-Adresse .(JavaScript must be enabled to view this email address), Gemeinsames technisches Sekretariat (GTS) des Operationellen Programms Slowenien-Österreich 2007-2013, übermitteln.
Mit der Bestätigung durch das GTS, dass die Projektidee oder der Antrag vollständig übermittelt wurde, ist der frühest mögliche Termin für die Förderfähigkeit von Ausgaben festgelegt. Dabei gibt es folgende
Voraussetzungen:

- die Förderfähigkeit ist von der Genehmigung des Projektes durch den Begleitausschuss und von der vertraglichen Bindung abhängig. Das Risiko für diese vorzeitig getätigten Ausgaben liegt ausschließlich bei den Antragstellern;
- die Ausgaben für die Aktivitäten sind im Einklang mit den förderfähigen Kosten des Programms und wurden im Antrag bestätigt;
- das Projekt fällt nicht unter das staatliche Beihilfenrecht; wenn das Projekt unter das staatliche Beihilfenrecht fällt, beginnt die Anerkennung der Förderfähigkeit der Ausgaben mit dem positiven Beschluß über die Gewährung der Mittel gegenüber den Antragstellern;
- andere, meist spätere Termine bzgl. der Anerkennung von Ausgaben als förderfähig sind möglich. Das gilt jedenfalls in Verbindung mit Aktivitäten, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen und speziellen nationalen Kofinanzierungen in Österreich.

Ab 18.7.2008 ist ein neues, teilweise Verändertes Formular für die Einreichung des Projektentwurfes gültig. Das Projektentwurfformular (409k)