ERINNERUNG: Einladung zum Workshop für Antragssteller
Wir laden Sie ein, am Workshop für Antragssteller im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V-A Slowenien-Österreich, der am 3. Juni 2019 um 10 Uhr in den Rämlichkeiten der Fakulteta za tehnologije polimerov, Ozare 19, SI-2380 Slovenj Gradec in Slowenien, stattfinden wird, teilzunehmen.
Der Workshop ist für potenzielle Antragssteller im Rahmen der fünften Frist des Öffentlichen Aufrufs für die Projekteinreichung des Kooperationsprogramms Interreg V-A Slowenien-Österreich im Zeitraum 2014-2020 gedacht, die am 4. Juli 2019 um 12 Uhr ablaufen wird.
Der Workshop wird zweisprachig durchgeführt, so dass Teilnehmer aus beiden Ländern am Workshop teilnehmen können.
Bislang wurden 43 Projekte im Rahmen des grenzübergreifenden Kooperationsprogramms Interreg V-A Slowenien-Österreich mit einem Gesamtwert von 43,5 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) genehmigt. Bisher wurden somit 97 % aller verfügbaren Programmittel vergeben bzw. vertraglich gebunden. Die verbleibenden Mittel, knapp 1,5 Mio. EUR EFRE-Mittel und zusätzlich dazu noch Restmittel des Programms, stehen in der 5. Frist für die Einreichung von Anträgen zur Verfügung.
Basierend auf der Durchsicht aller 43 genehmigten Projekten haben wir festgestellt, dass wir auf Programmebene noch nicht alle geplanten Werte der Programmindikatoren erreicht haben. Die Indikatoren, bei denen die Werte noch nicht erreicht wurden, betreffen Forschungs- und Entwicklungsprojekte(spezifisches Ziel 1) und das Thema Internationalisierung (spezifisches Ziel 3) innerhalb der 1. Prioritätsachse. Im Rahmen der 2. Prioritätsachse basiert der fehlende Indikator auf Projekten, an denen Forschungseinrichtungen im Bereich der Bewirtschaftung und der sinnvollen Nutzung von Wasserressourcen beteiligt sind (Investitionspriorität 6f). Angesichts der verfügbaren Mittel im Rahmen der Prioritätsachse 1 und der Erreichung der Werte der Programmindikatoren, sollte der Empfehlung, dass die Projekte, die in der 5. Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen dieser Prioritätsachse eingereicht werden, 500.000 EUR EFRE-Mittel nicht überschreiten, Folge geleistet werden. Im Rahmen der 2. Prioritätsachse, genauer der Investitionspriorität 6f, sollten die Projektanträge den Wert von 350.000 EUR EFRE nicht überschreiten, während die Projekte im Rahmen der 3. Prioritätsachse einen Wert von 250.000 EUR EFRE-Mittel nicht überschreiten sollten.
Die Anmeldung zum Workshop ist unter folgendem Link möglich: http://www.si-at.eu/en2/workshop-for-applicants/.
Informationen zur 5. Frist für die Einreichung von Anträgen (verfügbare Mittel, Empfehlungen, usw.) stehen unter http://www.si-at.eu/de2/2019/04/12/im-juli-erneute-moeglichkeit-efre-mittel-zu-erhalten/ zur Verfügung.
Beste Grüße,
Ihr Gemeinsames Sekretariat